Veranstalter-Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten im Rahmen der Veranstaltung entstehen können. Achtet auf ausreichende Deckungssummen, explizite Mietsachschäden an Räumen, Tischen und Stühlen sowie Schäden an geliehenem Equipment. Prüft, ob Schäden bei Vorführungen, Testläufen oder Probebetrieb nach Reparatur eingeschlossen sind. Klärt außerdem, wie mit Mithelfenden, Aufbauphasen, und Wegeflächen umgegangen wird. Dokumentiert Policen-Nummer, Notfallnummer und Meldefristen griffbereit, etwa laminiert im Werkzeugkoffer, damit im Ernstfall niemand lange suchen muss.
Freiwillige verdienen planbare Absicherung. Eine ergänzende Unfallversicherung oder kommunale Ehrenamtsversicherung schützt bei typischen Wege- und Tätigkeitsschäden. Erfragt Wartezeiten, Invaliditätsleistungen, Tagegelder und ob Erste-Hilfe-Kosten übernommen werden. Prüft Schnittstellen zur gesetzlichen Unfallversicherung, falls Partnerorganisationen mit Beschäftigten mitwirken. Ein Vorfall beim Transport eines schweren Röhrenfernsehers zeigte: Ein kurzer Unterweisungshinweis zu Heben, Handschuhen und Teamarbeit plus geordnete Versicherungspapiere ersparen lange Diskussionen. Kommuniziert diese Vorsorge offen; sie signalisiert Wertschätzung und stärkt Verantwortungsbewusstsein.